Rechtsirrtümer
Unser Radio-Rechtsanwalt Arndt Kempgens aus der Gelsenkirchener Altstadt bringt für Sie Licht in die Gesetzeswelt.
Fall 1:
Wer zahlt die Zeche?
Stellen Sie sich vor Sie sitzen gemütlich mit Ihren Freunden in der Kneipe und trinken ein Bier nach dem Anderen. Die Stimmung steigt, der Pegel auch und dummerweise auch die Rechnung. Und auf einmal sind all Ihre Freunde verschwunden, allerdings ohne Ihren Deckel zu bezahlen. Und jetzt haben Sie den verärgerten Wirt am Hals der von Ihnen das Geld haben will. Wer muss denn jetzt zahlen?
Kempgens anhören:
- Flash ist Pflicht!
Fall 2:
Ist reduzierte Ware vom Umtausch ausgeschlossen?
Sie kennen das Schild in den Schaufenstern auf unseren Hochstraßen: "reduzierte Ware ist vom Umtausch ausgeschlossen".
Aber stimmt das auch?
Allerdings gibt’s da doch ein paar Ausnahmen.
- Flash ist Pflicht!
- Flash ist Pflicht!
Wenn sie also vorher wissen, daß die Ware fehlerhaft oder 2.Wahl ist, ist der Umtausch tatsächlich ausgeschlossen. Und wenn die Verkäuferin sie ausdrücklich darauf hinweisst, dann können Sie die Sachen auch nicht zurückgeben.
Fall 3:
Auffahrunfall
Eine Sekunde nicht aufgepasst, zu spät gebremst und schon haben Sie den netten Herrn aus dem Rückspiegel in Ihrem Kofferraum. Macht nix denken sie, denn wer auffährt hat immer schuld. Aber ist das wirklich so?
Kempgens anhören:
- Flash ist Pflicht!
Derjenige der auffährt hat also NICHT immer schuld, auch den Vordermann kann eine Mitschuld treffen.
Haben Sie Erfahrungen und/oder Ärger mit Rechtsirrtümern? Schildern Sie uns Ihren Fall. Wir kümmern uns zusammen mit unserem Radio-Rechtsanwalt um Aufklärung.
Mailen Sie uns: studio(at)98.7radioemscherlippe(dot)de
Quelle Titelbild: © geralt / PIXELIO