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Änderungen 2011

Gebührenerhöhungen der Städte 2011

Gelsenkirchen:
Schmutzwasser: steigt um 0,10€ /m³
Niederschlagswasser: steigt um 0,04€ /m³
Straßenreinigung (Wöchentliche Reinigung und Winterdienststufe 3): steigt um 0,12€
Müllgebühren (120-Liter-Tonne): sinkt um rund 4,50€ /Jahr

Bottrop:
Schmutzwasser: steigt um 0,27€ /m³
Niederschlagswasser: steigt um 0,01€ /m³
Hundesteuer: steigt um 18€ /Jahr

Gladbeck:
Abwasser: steigt für eine durchschnittliche Familie um 9 %
Hundesteuer: steigt um 12€ /Jahr
Wochenmarkt: Standmiete für Dauerhändler erhöht sich pro Meter um 0,40€, für Tageshändler um 0,80€ pro Meter


Änderungen für Verbraucher 2011

Strompreise
Die EEG-Umlage steigt im nächsten Jahr um mehr als 70 Prozent von 2,047 Cent auf 3,53 Cent pro Kilowattstunde. Sie dient der Förderung erneuerbarer Energien. Das Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) verpflichtet Netzbetreiber dazu, Strom aus Anlagen, die Energie aus regenerativen Quellen gewinnen, ins Netz einzuspeisen und dafür einen bestimmten Festpreis zu zahlen.
Wegen der erhöhten EEG-Umlage müssen die Stromkunden 2011 tiefer in die Tasche greifen. Viele Stromversorger haben für das kommende Jahr Preiserhöhungen von bis zu 14,4 Prozent angekündigt. Allerdings macht die Erhöhung der EEG-Umlage bei einem mittleren Strompreis von 23 Cent je Kilowattstunde gerade mal 7,5 Prozent aus. Da außerdem andere Preisbestandteile (zum Beispiel die Strombezugskosten) gesunken sind, sieht die Verbraucherzentrale keinen Anlass, die Strompreise anzuheben. Grundsätzlich ist es ratsam, immer wieder zu prüfen, ob man durch einen Wechsel zu einem anderen Stromanbieter sparen kann.

Photovoltaikanlagen
In Photovoltaik-Anlagen erzeugter Strom wird nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) über 20 Jahre vergütet. Die Kosten werden mittels der EEG-Umlage auf die Stromverbraucher umgelegt. In den zurückliegenden Jahren ist die Gesamtleistung der neu installierten Anlagen erheblich angewachsen. Das EEG sieht für diesem Fall vor, die Vergütung zu senken. Für Anlagen bis 30 Kilowatt Spitzenleistung (kWp), die ab 1. Januar 2011 in Betrieb gehen, reduziert sich die Vergütung für den ins Verbundnetz eingespeisten Strom von bisher 33,03 Cent auf 28,74 Cent je Kilowattstunde. Da gleichzeitig die Anlagenkosten gesunken sind, lohnt sich dennoch weiterhin eine Investition, wenn man auf günstige Angebote und fachgerechte Ausführung achtet.

Abschied von der Glühbirne
Der Abschied von der Glühbirne geht weiter. Zum 1. September 2011 fällt auch die 60-Watt-Glühlampe unter die so genannte Ökodesignrichtlinie der Europäischen Union und darf nicht mehr produziert werden. Bis 2016 sollen nicht nur alle herkömmlichen Glühlampen, sondern auch ineffiziente Halogenlampen durch energiesparende Lampen der Effizienzklassen A oder B ersetzt werden.

Kennzeichnung von Lebensmittel-Aromen
Ab 20. Januar 2011 entfällt die Unterscheidung zwischen naturidentischen und künstlichen Aromastoffen. Beide müssen künftig in der Zutatenliste als "Aroma" deklariert werden, zum Beispiel als "Vanillearoma". Daneben gibt es weiterhin natürliche Aromastoffe auf pflanzlicher oder tierischer Basis. Der Begriff "natürliches Aroma" in Verbindung mit der Nennung eines Lebensmittels - zum Beispiel "natürliches Erdbeeraroma" - bedeutet zukünftig, dass dieses Aroma zu mindestens 95 Prozent aus der genannten Quelle stammt, im Beispiel also aus Erdbeeren.

Steuer bei Flugreisen
Zum 1. Januar 2011 kommt die Luftverkehrssteuer. Sie wird von den Airlines für Flüge erhoben, die von einem deutschen Flughafen ins In- oder Ausland starten. Der Steuersatz staffelt sich nach der Entfernung und beträgt 8 Euro für Flüge bis maximal 2500 Kilometer, 25 Euro für Flüge bis höchstens 6000 Kilometer und 45 Euro für Flüge über 6000 Kilometer.
Beschlossen wurde die neue Steuer bereits am 28. Oktober 2010. Das bedeutet rechtlich: Unter bestimmten Voraussetzungen können Gesellschaften auch nachträglich zur Kasse bitten. Das geht jedoch nur bei den Verträgen, die seit dem 1. September 2010 geschlossen wurden - und die müssen eine wirksame Preiserhöhungsklausel enthalten. Wer vor dem 1. September gebucht hat, muss keinen Aufschlag im Nachhinein befürchten.

Abhebungen an fremden Geldautomaten
Wer Bargeld an Automaten fremder Geldinstitute abheben möchte, der sieht ab 15. Januar vor der Auszahlung, wieviel die Bank oder Sparkasse für die Transaktion kassiert. Dadurch hat der Kunde die Wahl, auf günstigere Geldautomaten auszuweichen. Das Institut, das die Karte ausgibt, verlangt keinen zusätzlichen Obolus. Diese Regelung dürfte zu einer Reduzierung der zuletzt heftig kritisierten Entgelte von Geldinstituten führen. Wie viel die Kunden zu zahlen bereit sind, zeigt eine Umfrage der Verbraucherzentrale NRW.

Lohnsteuerkarte
Die bisherige Lohnsteuerkarte aus Pappe hat ausgedient. Das gelbe Exemplar für 2010 war nach fast 90 Jahren das letzte. An seine Stelle tritt ein elektronisches Verfahren: ELStAM- für "Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale". Sämtliche Daten auf der Steuerkarte 2010 werden automatisch in ELStAM übernommen. Dies gilt auch für eingetragene Freibeträge. Erforderliche Änderungen der alten Angaben - etwa bei der Kinderzahl - müssen beim jeweiligen Finanzamt beantragt werden. Ausnahme: Bei jungen, ledigen Auszubildenden, die nach der Schule erstmals eine Lehrstelle antreten, kann der Arbeitgeber auch ohne eine Ersatz-Bescheinigung des Finanzamtes die Lohnsteuerklasse I beim Steuerabzug zugrunde legen. Wichtig: ELStAM wird stufenweise eingeführt. Deshalb gilt im neuen Jahr weiterhin die Karte für das Jahr 2010. Arbeitgeber dürfen sie nicht vernichten. Wer 2011 einen neuen Job antritt, der nimmt die alte Karte auch noch zum neuen Arbeitgeber mit.

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